Familien in jahrelanger Zerreißprobe

Flüchtlinge aus Eritrea

Unsere Kollegin Annegret Krellner versucht, den bestehenden Rechtsanspruch des Familiennachzugs für Geflüchtete durchzusetzen. Besonders im Fall der Menschen aus Eritrea ist es ein täglicher Kampf mit deutschen Behörden.

Unsere Beratungsangebote von CABANA nehmen Menschen wahr, die z.B. aus einem unterdrückerischen Regime kamen, als anerkannte Flüchtlinge in Deutschland leben und einen Rechtsanspruch haben, ihre Kernfamilie zu sich zu holen. Der Schutz der Familie als die Grundlage gemeinschaftlichen Zusammenlebens wird in unserem Land als zentrale staatliche Verantwortung gesehen.
Auch die Familie von anerkannten Flüchtlingen steht unter diesem Schutz und aus diesem Grund gibt es einen Rechtsanspruch, dass die Ehepartner*in und die minderjährigen Kinder „nachgeholt“ werden können. Da das Thema „Familiennachzug“ in Deutschland so ein kompliziertes und zeitaufwendiges Verfahren ist, arbeite ich fast ausschließlich dazu.
Die Familienangehörigen der syrischen, afghanischen und irakischen Flüchtlinge, die in den Jahren 2015, 2016 und 2017 in Deutschland anerkannt wurden, konnten glücklicherweise zum großen Teil bereits einreisen. Flüchtlinge aus Ostafrika allerdings – im Konkreten aus Eritrea (fast ausschließlich Christen) – stoßen hier auf unüberwindbare Hürden. Es werden überhöhte Anforderungen an die Mitwirkungspflicht der Geflüchteten gestellt, so dass ein Familiennachzug faktisch nicht stattfinden kann. Zu diesem Unterschied des Gewährens des Rechtsanspruches von anerkannten Flüchtlingen scheint zu führen, dass die genannten muslimischen Staaten als geordnete unterdrückerische Regime erscheinen, während sich Eritrea als unterdrückerischer Staat mit ungeordneter Verwaltung darstellt.
Doch wie sieht es konkret aus?
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) stuft Eritreas Regierung als unterdrückerisches Regime ein. Aus diesem Grund erhalten Flüchtlinge aus Eritrea den Status „anerkannter Flüchtling“.


Wo entstehen die Probleme?
Das erste Problem ist, dass die Flucht über das Meer zu teuer und zu gefährlich ist und somit nur Teile von Familien sich auf diesen gefährlichen Weg begeben, sodass es zur Familientrennung kommt und die Zusammenführung dann sehr kompliziert ist. Die meisten Angehörigen der eritreischen anerkannten Flüchtlinge in Deutschland leben in Flüchtlingscamps in Äthiopien. (Aktuell verschärft sich die Lage dieser Angehörigen, denn seit einigen Wochen herrscht wieder Krieg in Äthiopien; viele Menschen fliehen innerhalb des Landes.)
Die überlangen Verfahrenszeiten ist eine weitere Strapaze. Schwierig ist auch, dass die Deutsche Botschaft in den Auslandsvertretungen Ostafrikas autonom agiert und eigene Regeln aufstellen und Forderungen erheben, die andere deutsche Behörden als unzumutbar einstufen.
Identitätsnachweise, können auf Grund eines nicht funktionierenden Dokumentenwesens in Eritrea nicht erbracht werden; kirchliche Heiratsurkunden werden nicht akzeptiert, etc.
Aufgrund der Schwierigkeit bzw. Unzumutbarkeit der Beschaffung von Dokumenten wurde bereits eine Beweiserleichterung laut „Familiennachzugsrichtlinie“ der Europäischen Union geschaffen, wo ein Familiennachzug zu einem anerkannten Flüchtling nicht aufgrund von fehlenden Belegen abgelehnt werden darf (2003/86/EG vom 22.9.2003). Diese wird jedoch in Deutschland nicht beachtet.
Es werden überhöhte Anforderungen an die Mitwirkungspflicht der Flüchtlinge gestellt, so dass ein Familiennachzug faktisch nicht stattfinden kann. Nur in sehr einzelnen Fällen kann mit Hilfe eines Klageverfahrens und besonders spezialisierter rechtsanwaltlicher Vertretung, ein Familiennachzug zu eritreischen Staatsangehörigen erreicht werden. Es ist eine Tendenz wahrnehmbar, dass das Auswärtige Amt nach einer Klageerhebung nachgibt zur Vermeidung einer Verurteilung. Eine Kostenlast auf Behördenseite wird somit vermieden und es gibt auch kein Präzedenzurteil, damit jede Familie nur einzeln im Klageverfahren einen Familiennachzug möglicherweise erstreiten kann.

So spricht der Herr: Schafft Recht und Gerechtigkeit! Helft den Menschen, die beraubt und unterdrückt werden!

Jeremia 22,3 (Hfa)


Wie könnte eine Lösung aussehen?
Diese Art des Taktierens, die Nicht-Zusammenarbeit der Ämter und die autonome Wirkweise der Botschaften ist m.E. eine menschliche, christliche und rechtliche Katastrophe, da sie auf dem Rücken von minderjährigen Kindern und ihren Eltern ausgetragen wird. Eine naheliegende Lösung wäre, wenn die zuständigen deutschen Behörden (Botschaften, Auswärtiges Amt, Ausländerbehörden) die Unzumutbarkeit der Dokumentenbeschaffung in Eritrea anerkennen und bereits im regulären Visumverfahren individuelle Nachweise der Familienzusammengehörigkeit (vorhandene kirchliche Urkunden, DNA-Tests, Familien-Fotos u.a.) akzeptiert, wie es die Familiennachzugsrichtlinie vorsieht und in anderen europäischen Ländern praktiziert wird. (Vorbildlich hierfür sind die Niederlande, Frankreich und Schweden).
Schlussendlich empört es mich besonders, dass mit dem beschriebenen Verfahren Christ*innen im christlichen Deutschland benachteiligt werden.Wir bitten Sie als Leserinnen und Leser um Ihr Gebet für die eritreischen Glaubensgeschwister und bedenken Sie dabei, ob Sie mit Ihrem Netzwerk Teil der Lösung für diese Schieflage werden können. Herzlichen Dank! Kommen Sie hierfür gern auf mich zu.

Zum Weiterlesen:
Familien gehören zusammen – Aufruf von Pro Asyl:
www.proasyl.de/thema/familiennachzug/
Pressemitteilung der grossen Kirchen:
www.ekd.de/familienzusammenfuehrung-zuegig-moeglich-machen-64998.htm

Annegret Krellner
Annegret Krellner

Annegret Krellner ist Sozialpädagogin in unserer Migrationsberatungsstelle CABANA.