Vor 70 Jahren wurde das Grundgesetz beschlossen und es gilt seit 1990 auch in den östlichen Bundesländern. Wir finden, das ist ein Grund zu feiern. Denn das Grundgesetz gewährt unter anderem unsere Grundrechte gegenüber dem Staat. Es ist gut, diese zu kennen. Und es sollte immer diskutiert und interpretiert werden – nicht von Juristen und Juristinnen, sondern von uns allen. Deshalb eine herzliche Einladung zu unseren Veranstaltungen.
Besonders hinweisen möchten wir auf die Kinderrechte, die bisher nicht Teil des Grundgesetzes sind (es aber laut Koalitionsvertrag werden sollen). Wir laden ein zu einer Familienveranstaltung am 13. April.